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Umweltstandards für Kaminöfen

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Inhalt:
Die Umwelt und ihre Vorschriften

Die Umwelt und ihre Vorschriften

Tatsächlich ist Holz einer der umweltfreundlichsten Rohstoffe, den man in der Natur finden kann. Durch das Heizen mit Brennholz vermeidest du, dass neues CO2 in die Atmosphäre abgegeben wird, da das im Holz gebundene CO2 bereits Teil des natürlichen CO2-Kreislaufes ist. Heizen mit Holz ist nur dann umweltschädlich, wenn gewisse Vorschriften und Regeln bei der Verbrennung nicht eingehalten werden. Mit unseren Tipps, erfährst du welche Voraussetzungen für ein umweltfreundliches Kaminerlebnis erfüllt werden müssen.

Hand schreibt

Nach aktuellem Gesetz sind Besitzer von Kaminöfen aus dem Baujahr 1984 und älter dazu verpflichtet ihren alten Kamin zu entsorgen oder ihn mit einem speziellen Ruß- und Feinstaubfilter nachzurüsten. Auch wenn Retro-Modelle oft die schöneren Möbelstücke sind, lohnt es sich über einen neuen Kamin nachzudenken und nicht allzu wehmütig an dem alten Kachelofen der Großeltern festzuhalten. Denn ein neuer Kaminofen zahlt sich langfristig in vielerlei Hinsicht aus. Durch moderne Belüftungstechniken und die Verwendung innovativer Materialien bei der Herstellung neuer Kaminöfen, erhälst du ein leistungsfähigeres und sparsameres Produkt, das Umwelt und Geldbeutel schont.

Versichere dich immer, ob ein gültiges Prüfgutachten beim Kauf des neuen Kamins vorliegt. Dieses dokumentiert, dass der Kamin alle nötigen Regularien und Gesetze der aktuellen Umweltschutzbestimmungen einhält. Zwar ist es die Aufgabe des Kaminofenherstellers dafür zu sorgen, dass der Kamin von autorisierten Prüfstellen abgenommen wird, doch muss das Gutachten am Ende auch von deinem Schornsteinfeger unterschrieben werden. Dies geschieht in der Regel bereits bei der ersten Abnahme nach der Montage des neuen Kaminofens. Unterschriebenes Prüfgutachten und Abnahme durch den Schornsteinfeger sind Pflichtdokumente und sollten daher gut aufbewahrt werden.

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Was darf nicht in den Kaminofen?

Ebenso wichtig ist zu wissen, was auf gar keinen Fall in den Ofen gehört. Private Abfälle zu verbrennen ist schließlich nicht nur schlecht für die Natur. Bei der Abfallverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Gase, die für Mensch und Ofen gefährlich sind. Und nicht zu vergessen, dass es sich beim Verbrennen privater Abfälle nicht um eine kleine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine tatsächliche Straftat. Eine einfache Faustregel hierfür lautet: Wenn es stinkt und qualmt, läuft etwas verkehrt.

Außerdem dürfen nicht verbrannt werden:

  • feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz
  • Holzfaser- oder Pressplatten
  • Fossile Brennstoffe
  • Papierbriketts oder Altpapier

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