Teilnahmebedingungen für den Gutschein-Tag am 06.04.2023
Aktion gilt nicht in Verbindung mit anderen Rabatten bezogen auf den gesamten Einkauf. Jeder Kunde erhält zum Einkauf unter www.toom.de oder in einem teilnehmenden Markt einen Einkaufsgutschein, sobald der Einkaufswert mindestens 100€ beträgt. Der Kunde erhält je 100€ Einkaufswert einen Einkaufsgutschein im Wert von je 20€. Der Einkaufsgutschein wird bei vollständiger Abholung und Bezahlung der Ware im teilnehmenden Markt ausgehändigt bzw. bei Bestellungen im toom Online-Shop ca. 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen und der Kunde bezahlt hat per E-Mail zugesendet.
Gegen Vorlage des Einkaufsgutscheins an der Kasse wird der Gutscheinbetrag als Rabatt von der Einkaufssumme abgezogen. Eine Barauszahlung des Einkaufsgutscheins ist nicht möglich. Der Einkaufsgutschein ist in allen toom Baumärkten bis 31.12.2023 einlösbar (keine Online-Einlösung möglich). Vorteilskarten-Inhabern wird nur der reduzierte Betrag dem Vorteilskartenkonto gutgeschrieben. Restguthaben bleibt auf der Karte erhalten und kann für den nächsten Einkauf genutzt werden.
Sollte der Einkauf, aus dem der Kunde den Einkaufsgutschein erhalten hat, rückabgewickelt werden (insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Gewährleistungsrechten, Garantien oder der Ausübungen des Widerrufsrecht oder sonstigen Gestaltungsrechten) ist toom/ der teilnehmende Baumarkt berechtigt den Einkaufsgutschein zu entwerten/ zu deaktivieren und/ oder nicht auszustellen. Hat der Kunde oder ein Dritter den ursprünglichen Einkaufsgutschein bereits genutzt, ist toom Baumarkt/ der teilnehmende Markt berechtigt, Rückerstattungsansprüche des Kunden mit dem Wert bereits eingelöster Einkaufsgutscheine zu verrechnen.
Aktion gilt nicht in folgenden Märkten: Ostholz-Schambeck
Zum Erreichen der Einkaufssumme und von der Einlösung des Gutscheins ausgenommen sind: Dienst- und Serviceleistungen sowie Frachtkosten, ja!mobil-Produkte, Bücher, Tabakwaren, Zeitschriften, Getränke, Pfandbestandteile, Süßwaren, Telefon und andere Prepaidkarten, Geschenkkarten, Einkaufsgutscheine, Gutscheinerstellungen, Artikel von STIHL, bereits vor dem „toom Gutscheintag“ bestehende Kundenaufträge. Der Gutschein ist übertragbar auf Dritte.