Wenn die Temperaturen fallen und der erste Schnee des Jahres die Landschaft in ein weißes Wunderland verwandelt, ist die Freude bei vielen zunächst groß. Doch der Winter bringt auch Verantwortung mit sich. Das Schneeschippen gehört zum alljährlichen Ritual. Wie genau deine Pflichten aussehen, wer wann wo Schnee räumen muss und welche Hilfsmittel du dabei nutzen darfst, erfährst du hier.
Rechtliche Grundlagen für das Beseitigen von Schnee
Mit dem ersten Schneefall beginnt nicht nur die Zeit der Winterromantik, sondern auch die Phase, in der du als Bürger oder Bürgerin eventuell rechtliche Pflichten beim Räumen von Schnee und Streuen von Bürgersteigen wahrnehmen musst. In Deutschland gibt es klare Regelungen dazu, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Straßenreinigung per Gesetz – auch bei Schnee
Jede Stadt bzw. Gemeinde in Deutschland hat ihre eigene Straßenreinigungssatzung. Sie legt fest, welche Straßen und Wege im Winterdienst von der Gemeinde selbst und welche von den Anwohnern zu reinigen und zu streuen sind. In der Regel fallen die Hauptverkehrsstraßen unter die Pflichten der Stadt oder Gemeinde, während die Anliegerstraßen den Anwohnern überlassen sind. Informiere dich also stets bei deiner Gemeinde oder Stadt über die genauen Regelungen.
Räum- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer, Vermieter und Mieter
In Deutschland ist das Schneeschippen Pflicht für Grundstückseigentümer bzw. Vermieter. Sie müssen die Gehwege vor und auf ihrem Grundstück von Schnee befreien und bei Eisglätte streuen oder ein Unternehmen oder eine Person damit beauftragen.
Das Schneeschieben auf dem Gehweg muss so erfolgen, dass zwei Personen hinterher bequem und gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Über eine Breite von ca. 1,20 bis 1,50 Metern solltest du also in jedem Fall vor dem Grundstück Schnee räumen. Haben die Anwohner auf deinem Grundstück Zugang zu einer Garage oder den Mülltonnen, müssen auch dorthin Wege freigeschaufelt werden.
Die genauen Uhrzeiten, zu denen Schnee geräumt werden muss, variieren. In vielen Gemeinden sind die Gehwege bis 7 Uhr morgens von Schnee zu befreien und bis 20 Uhr abends freizuhalten. Am Wochenende beläuft sich die Räumpflicht vielerorts auf 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr. Das bedeutet, dass du bei anhaltendem Schneefall auch tagsüber immer wieder Schnee fegen und – sofern es glatt ist – streuen musst.
Wie viele Zentimeter Schnee gefallen sind, spielt übrigens keine Rolle: Sobald Schnee liegen bleibt, muss er geräumt werden. Und: Der Schnee gehört nicht aufs Nachbargrundstück oder mitten auf die Straße, sondern ausschließlich an den Straßenrand!
Auch als Mieter musst du eventuell Schnee räumen. Die Räum- und Streupflicht kann vom Grundstückseigentümer auf den Mieter übertragen werden und ist dann entsprechend im Mietvertrag zu verankern. In vielen Fällen, vor allem in großen Wohnanlagen, übernimmt jedoch ein Unternehmen die Schneeräumung. Die Kosten werden dann vom Vermieter bzw. Eigentümer im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.
Haftung bei Nichtbeachtung
Sollte es aufgrund von nicht geräumten oder gestreuten Wegen zu einem Unfall kommen, kann der Grundstückseigentümer oder der verantwortliche Mieter haftbar gemacht werden. Das kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern auch im eigenen Interesse wichtig, die Wege sicher und begehbar zu halten.
Unterschiede in der Räum- und Streupflicht je nach Wohnort
Während in städtischen Gebieten aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und des Verkehrsaufkommens eine strikte Räum- und Streupflicht herrscht, kann es in ländlichen Regionen gelockerte Vorschriften geben. Hier ist es nicht immer erforderlich, den gesamten Gehweg von Schnee zu räumen. Oft reicht ein schmaler Pfad, der das sichere Passieren ermöglicht. Informiere dich dennoch stets bei der zuständigen Gemeinde über die genauen Bestimmungen an deinem Wohnort.
Spezialfälle: Eckgrundstücke und ungenutzte Immobilien
Besitzer von Eckgrundstücken haben häufig eine doppelte Verpflichtung, da sie sowohl für den Gehweg entlang der Straßenfront als auch entlang der Seitenfront zuständig sind. Bei ungenutzten Immobilien bleibt die Räum- und Streupflicht beim Eigentümer. Es kann beim Schneeschippen keine Ausnahme geltend gemacht werden, nur weil ein Gebäude momentan leer steht oder nicht genutzt wird.
Tipp für das Beseitigen von Schnee während Urlaubszeiten oder Abwesenheit
Fährst du im Winter in den Urlaub oder bist über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, beauftrage eine vertrauenswürdige Person mit dem Schneeschieben. So stellst du sicher, dass die Pflichten auch in deiner Abwesenheit erfüllt werden, und du erlebst nach deiner Rückkehr keine unangenehmen Überraschungen.
Schnee sicher und effektiv räumen – die richtigen Hilfsmittel und Techniken
Das Beseitigen von Schnee ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern kann – wenn du es richtig anstellst – sogar Spaß machen oder zumindest als Workout dienen. Das passende Gerät und die richtige Technik unterstützen dich dabei.
Auswahl des richtigen Werkzeugs: Schneeschieber, Schneefräsen usw.
Je nach der Fläche, die du von Schnee zu befreien hast, bietet sich entweder eine traditionelle Schneeschaufel oder ein größeres, motorisiertes Gerät an.
- Schneeschieber/Schneeschaufel/Schneeschippe: Ein klassisches, unerlässliches Werkzeug. Es gibt verschiedene Modelle, von breiten Schiebern für große Flächen bis zu kleineren für schmale Gehwege. Achte möglichst auf eine ergonomische Form des Stiels, um Rücken und Schultern zu schonen. Bei leichtem Schneefall genügt manchmal auch ein Besen.
- Schneefräsen: Für diejenigen, die große Flächen oder lange Einfahrten von Schnee zu räumen haben, kann eine Schneefräse eine lohnende Investition sein. Sie sind in verschiedenen Größen und Leistungsstufen erhältlich, mit Benzin oder elektrisch betrieben.
- Kehrmaschinen/Schneepflug/Stapler-Schneeschieber: Richtig professionell wird es mit diesen leistungsstarken Maschinen. Die Anschaffung lohnt sich natürlich nur, wenn du für sehr große Flächen verantwortlich bist.
Tipps für eine rückenschonende Technik beim Schneeschieben
Wer regelmäßig Schnee räumen muss, kennt es: Die Arbeit kann ganz schön auf Rücken, Schultern und Arme gehen. Ein paar Tipps haben wir für dich:
- Ergonomie zuerst: Vermeide es, schwere Schneemassen zu heben. Schiebe stattdessen den Schnee, wann immer es geht, mit deinem Werkzeug vor dir her.
- Haltung bewahren: Halte die Schaufel dicht am Körper und versuche, aus den Beinen heraus zu heben, nicht aus dem Rücken.
- Pausen einlegen: Bei schwerem Schneefall und umfangreichem Räumbedarf sind regelmäßige Pausen wichtig, um Überanstrengung und Verletzungen zu vermeiden.
Welche Streumittel sind bei Eisglätte erlaubt: Sand, Salz, Granulat?
Darf ich im Winter Salz streuen? Die Frage lässt sich an den meisten Wohnorten in Deutschland mit einem ganz klaren Nein beantworten, sofern du Privatperson bist. Doch auch hier gilt: Erkundige dich bei der zuständigen Verwaltung, denn jeder Ort bzw. jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften.
Salz zu streuen, ist aus vielen Gründen ohnehin keine gute Idee: Es greift Bäume und Sträucher an, belastet Grundwasser und Böden, ist schädlich für den Beton, für menschliche Kleidung und auch für Tierpfoten.
Greife besser nach dem Schneeschieben auf die sogenannten abstumpfenden Streumittel zurück – das empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Sie sind weitaus umweltfreundlicher und relativ günstig: Sand bietet Grip auf eisigen Flächen. Granulat, Splitt oder Kies wirken ebenfalls rutschhemmend und lassen sich später sogar zusammenfegen und wiederverwenden. Asche aus dem Kamin ist eine Alternative – sofern du nur unbehandeltes Naturholz verbrennst, kannst du sie ohne Bedenken als Streumittel einsetzen.