Unter dem Reiter Datenblätter findest du das Formular zum Erwerb von Speichern einer Photovoltaikanlage ohne Umsatzsteuer.
Ab Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen, insbesondere auf Privatwohnungen, inkl. der für diese PV-Anlagen wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter und Solarstromspeicher. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage direkt erfolgt. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird. Weitere Informationen entnimmst du bitte den FAQ "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de