Gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 dürfen wir dieses Gerät nur an Endverbraucher abgeben, die uns schriftlich nachweisen, dass die Installation der Einrichtung durch ein Unternehmen erfolgt, das ein Unternehmenszertifikat nach § 6 Absatz 1 vorweisen kann. Dies kann durch die Vorlage einer Auftragsbestätigung erfolgen. Unser Fachberater vor Ort hilft dir gerne weiter.