Du willst dein Zuhause an deine Bedürfnisse anpassen? Von der Pflegekasse bis zur KfW: Es gibt viele Wege, den altersgerechten Umbau finanziell zu unterstützen. Wir erklären dir Schritt für Schritt, welche Fördermittel es gibt und wie du sie beantragst.
Altersgerecht Umbauen: Mit Zuschüssen barrierefrei wohnen
Wenn du in deinem Zuhause rechtzeitig Barrieren abbaust, gewinnst du an Komfort, Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Damit altersgerechtes Wohnen nicht am Budget scheitert, unterstützen verschiedene Stellen den Umbau mit finanziellen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Ob bodengleiche Dusche, rutschfester Bodenbelag oder breitere Türen: Viele Maßnahmen lassen sich fördern, wenn sie vorab geplant und beantragt werden.
Wichtig zu wissen: Die meisten Zuschüsse müssen vor dem Baubeginn beantragt werden. In vielen Fällen kannst du auch mehrere Förderprogramme kombinieren, zum Beispiel Zuschüsse von der Pflegekasse und der KfW (Förderbank des Bundes und der Länder). So lässt sich deutlich mehr aus dem Umbau-Budget herausholen.
Du suchst konkrete Ideen für barrierefreies Wohnen? Dann wirf einen Blick in unseren Ratgeber:
- Wohnung altersgerecht umbauen
- Bad barrierefrei umbauen
- Hauseingang barrierefrei umbauen
- Küche barrierefrei umbauen
- Treppenlift installieren
Wer kann Zuschüsse und Fördermittel beantragen?

Förderprogramme für den altersgerechten Umbau richten sich nicht nur an Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch an Mietende und Vermietende. Entscheidend ist, wer die Maßnahme durchführt und welche Voraussetzungen erfüllt sind.
Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum können Zuschüsse und Kredite beantragen, um ihre Immobilie barrierefrei umzubauen. Besonders attraktiv sind dabei die Programme der KfW, die auch ohne Pflegegrad genutzt werden können.
Mietende haben ebenfalls die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, vor allem bei der Pflegekasse.
Voraussetzung ist allerdings, dass der oder die Vermietende den geplanten Umbauten schriftlich zustimmt. Empfehlenswert ist hier eine frühzeitige Abstimmung, idealerweise mit einer Vereinbarung zur Rückbaupflicht oder langfristigen Nutzung.
Vermietende profitieren von den Programmen, wenn sie Wohnraum dauerhaft barrierefrei gestalten möchten. So können auch vermietete Wohnungen oder Häuser modernisiert werden, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen, zum Beispiel im Zuge einer umfassenden Sanierung oder bei der Neuvermietung an Seniorinnen und Senioren.
Altersgerechter Umbau: Zuschüsse und Förderungen auf einen Blick
Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben? In unserer Übersicht siehst du auf einen Blick, welche Zuschüsse und Kredite es für den altersgerechten Umbau gibt, inklusive Höhe, Antragstellung und Zielgruppe.
Förderart | Höhe | Rückzahlung | Antragstellung | Zielgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Förderart | Pflegekasse | Höhe | bis 4.180 Euro | Rückzahlung | nein | Antragstellung | direkt bei der Pflegekasse | Zielgruppe | Pflegebedürftige mit Pflegegrad |
Förderart | KfW-Zuschuss 455-B (2025 ausgesetzt) | Höhe | bis 6.250 Euro | Rückzahlung | nein | Antragstellung | online über KfW-Portal | Zielgruppe | Eigentümer, Vermieter, Mieter |
Förderart | KfW-Kredit 159 | Höhe | bis 50.000 Euro | Rückzahlung | ja | Antragstellung | über Hausbank | Zielgruppe | Eigentümer, Vermieter |
Förderart | Kommunale Programme | Höhe | unterschiedlich | Rückzahlung | nein | Antragstellung | Stadt/Gemeinde | Zielgruppe | abhängig vom Wohnort |
Altersgerecht Umbauen mit Zuschuss von der Pflegekasse

Wenn du einen Pflegegrad hast, kannst du für den Umbau deiner Wohnung oder deines Hauses finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse bekommen. Der Zuschuss soll dir helfen, möglichst lange selbstständig und sicher in deinem gewohnten Zuhause zu leben, auch dann, wenn du im Alltag auf Unterstützung angewiesen bist.
Pro Maßnahme kannst du bis zu 4.180 Euro Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegt und die geplanten Änderungen deinen Alltag spürbar erleichtern. Gefördert werden Umbauten, die deine Selbstständigkeit fördern oder die Pflege zu Hause ermöglichen oder vereinfachen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Einstiegshilfen in Dusche oder Badewanne
- Haltegriffe im Bad oder Flur
- mobile Rampen oder Treppenhilfen
- breitere Türen oder der Abbau von Schwellen
Passende Produkte
Lebst du mit mehreren pflegebedürftigen Personen zusammen, zum Beispiel mit einem Ehepartner, einer Ehepartnerin oder in einer Pflege-WG, könnt ihr den Zuschuss pro Person mit Pflegegrad beantragen. Insgesamt sind bis zu 16.000 Euro möglich. Davon werden je Person mit Pflegegrad bis zu 4.000 Euro bewilligt.
Den Antrag stellst du direkt bei deiner Pflegekasse. Am besten reichst du dafür einen Kostenvoranschlag ein, ergänzt um eine ärztliche Bescheinigung, dass der Umbau notwendig ist. Fotos oder eine kurze Beschreibung deiner Wohnsituation machen es der Kasse leichter, den Antrag zu prüfen.
Auch als Mieterin oder Mieter kannst du den Zuschuss bekommen. Dafür brauchst du lediglich die schriftliche Zustimmung deiner Vermieterin oder deines Vermieters zur geplanten Maßnahme.
KfW-Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen“
Das KfW-Zuschussprogramm 455-B war eines der bekanntesten Förderangebote für barrierefreies Wohnen. Du konntest darüber einen staatlichen Zuschuss für viele Umbauten erhalten, die das Leben im Alter komfortabler und sicherer machen. Aktuell ist das Programm jedoch ausgesetzt: Die Bundesregierung hat die Förderung 2025 gestoppt, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können.
Trotzdem lohnt es sich, das Programm im Blick zu behalten. In der Vergangenheit wurde es bereits mehrfach pausiert und später wieder aufgenommen. Wenn du also einen Umbau planst, informiere dich regelmäßig, ob das Förderangebot zurückkehrt, zum Beispiel direkt auf der Website der KfW.
Bis zur Aussetzung konntest du über das Programm bis zu 6.250 Euro Zuschuss erhalten. Die Förderquote lag bei 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Unterstützt wurden Umbauten, die Barrieren im Wohnraum reduzieren, etwa:
- bodengleiche Duschen
- breitere Türdurchgänge
- Treppenlifte oder Umbauten im Eingangsbereich
- Abbau von Schwellen, Montage von Rampen oder elektrischen Türantrieben
Passende Produkte
Der Antrag musste vor Beginn der Bauarbeiten über das digitale Zuschussportal der KfW gestellt werden. Eine Kombination mit anderen Förderungen, etwa von der Pflegekasse oder aus regionalen Programmen, war in vielen Fällen möglich.
KfW-Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“
Das KfW-Kreditprogramm 159 richtet sich an alle, die keine Zuschüsse erhalten oder eine umfangreichere Sanierung oder Renovierung planen. Es ist eine gute Alternative zum aktuell ausgesetzten Zuschussprogramm 455-B.
Mit dem Kredit kannst du bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Der große Vorteil: Die Zinsen sind deutlich günstiger als bei herkömmlichen Krediten, außerdem sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. So bleibt die monatliche Belastung überschaubar, auch bei größeren Investitionen.
Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren. Dazu gehören unter anderem bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte, rutschfeste Bodenbeläge oder automatisierte Türsysteme. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sind teilweise mit abgedeckt.
Den Antrag stellst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Diese prüfen dein Vorhaben, beraten dich zur passenden Laufzeit und leiten die Förderung für dich in die Wege.
Regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Neben den bundesweiten Programmen wie Pflegekasse oder KfW gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den altersgerechten Umbau zu erhalten. Diese regionalen Förderprogramme sind oft weniger bekannt, können aber eine wertvolle Ergänzung darstellen, besonders dann, wenn die bundesweiten Mittel ausgeschöpft sind oder nicht ausreichen.
Welche Förderung du bekommst, hängt stark von deinem Wohnort ab.
Zuständig für die Vergabe dieser Mittel sind in der Regel:
- Städte und Gemeinden
- kommunale Wohnungsbaugesellschaften
- Sozial- oder Wohnungsämter
- regionale Wohnraumberatungsstellen
Die Förderhöhe, Antragsvoraussetzungen und Fristen unterscheiden sich von Ort zu Ort. Manche Kommunen zahlen pauschale Zuschüsse, andere fördern einen prozentualen Anteil der Kosten. Auch Kombinationen mit Pflegekasse oder KfW sind häufig möglich.
Unser Tipp: Frag am besten direkt bei deiner Stadtverwaltung oder Gemeinde nach. Auch die örtliche Wohnberatung, das Sozialamt oder die Website deines Landkreises bieten oft eine Übersicht über aktuelle Programme und Ansprechpartner. Je früher du dich informierst, desto besser kannst du die verschiedenen Förderungen miteinander kombinieren.
Steuerliche Entlastung durch Handwerkerbonus
Wenn du für deinen altersgerechten Umbau keine direkte Förderung erhältst, kannst du trotzdem von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Denn Handwerkerleistungen im selbst genutzten Wohnraum kannst du bei deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für viele Arbeiten, die im Zuge einer Wohnraumanpassung durchgeführt werden.
Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass du einen offiziellen Fachbetrieb beauftragst und den Betrag per Überweisung oder Karte bezahlst. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Materialkosten kannst du dabei nicht absetzen, nur die reinen Arbeitskosten. Die Entlastung erfolgt im Rahmen deiner jährlichen Einkommensteuererklärung und wird direkt mit deiner Steuerschuld verrechnet.
Tipp: Wenn du bei der Umsetzung deines Vorhabens auf professionelle Unterstützung setzen möchtest, hilft dir der toom Handwerksservice gerne weiter – von der Planung bis zur fachgerechten Ausführung.
Antragstellung für Zuschuss und Förderung: So funktioniert’s
Bevor du mit dem Umbau beginnst, solltest du unbedingt die passenden Fördermittel beantragen. Denn fast alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt wurde. Sobald die Arbeiten starten, ist eine nachträgliche Förderung in der Regel ausgeschlossen.
Je nach Programm und Förderstelle können sich die Anforderungen leicht unterscheiden. In vielen Fällen brauchst du für den Antrag folgende Unterlagen:
- einen Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs oder Dienstleisters
- ein ärztliches Gutachten oder den Nachweis eines Pflegegrads, wenn du z. B. bei der Pflegekasse beantragst
- Fotos oder Skizzen des aktuellen Wohnzustands, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen
Wo du den Antrag einreichst, hängt von der jeweiligen Förderung ab:
- Bei einem Zuschuss der Pflegekasse wendest du dich direkt an deine Pflegeversicherung.
- Den KfW-Zuschuss beantragst du ausschließlich über das Online-Zuschussportal der KfW.
- Für regionale Förderungen sind oft die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, das Sozialamt oder die örtliche Wohnraumberatung zuständig.
Tipp: Viele Wohnberatungsstellen vor Ort helfen dir kostenlos beim Ausfüllen der Anträge und geben praktische Hinweise, welche Fördermittel für dein Vorhaben infrage kommen. Es lohnt sich also, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Fazit: Altersgerecht umbauen und Zuschüsse clever kombinieren
Altersgerechter Wohnraum muss kein Luxus sein. Wenn du die verschiedenen Förderprogramme geschickt kombinierst, kannst du dir viele Maßnahmen mit Zuschüssen finanzieren lassen. Die Pflegekasse, die KfW und regionale Programme bieten dabei unterschiedliche Möglichkeiten, die sich je nach Lebenssituation und Wohnort ideal ergänzen.
Förderungen lohnen sich nicht nur bei großen Umbaumaßnahmen wie einem barrierefreien Bad oder einem Treppenlift. Auch kleinere Anpassungen wie Haltegriffe, rutschfeste Böden oder der Abbau von Schwellen können bezuschusst werden.
Wichtig ist, dass du frühzeitig planst, dich informierst und alle Anträge rechtzeitig stellst. So behältst du den Überblick und kannst das Beste aus den Fördermitteln herausholen.
Unser Tipp: Falls keine Förderung infrage kommt oder du eine umfassendere Lösung suchst, kannst du deinen Umbau auch über den toom Finanzierungsservice realisieren. So bleibst du flexibel und kannst dein Zuhause Schritt für Schritt an deine Bedürfnisse anpassen.
Altersgerechter Umbau und Zuschuss – Häufige Fragen
Gibt es einen Zuschuss für altersgerechtes Umbauen auch ohne Pflegegrad?
Ja, auch ohne Pflegegrad kannst du Fördermittel erhalten. Zum Beispiel über das KfW-Kreditprogramm 159 oder über regionale Programme von Städten und Gemeinden. Diese unterstützen oft Maßnahmen zur Barrierefreiheit, mehr Wohnkomfort oder zur Erhöhung der Sicherheit im Haushalt.
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?
In vielen Fällen ist das möglich. Du kannst zum Beispiel einen Zuschuss von der Pflegekasse mit einem kommunalen Förderprogramm kombinieren. Wichtig ist, dass du alle Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen stellst und vorher prüfst, ob eine Kombination erlaubt ist. Zuschuss und Kredit der KfW dürfen allerdings nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss erst nach dem Umbau beantrage?
Dann bekommst du in der Regel keine Förderung mehr. Die meisten Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt wurde. Bei nachträglicher Antragstellung wird der Zuschuss meist abgelehnt.
Kann ich auch als Mieter altersgerecht umbauen und einen Zuschuss erhalten?
Ja, das ist möglich. Als Mieter oder Mieterin kannst du zum Beispiel einen Zuschuss von der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung ist, dass deine Vermieterin oder dein Vermieter der Maßnahme schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung solltest du dir rechtzeitig einholen.
Muss ich Zuschüsse für den altersgerechten Umbau zurückzahlen?
Zuschüsse musst du in der Regel nicht zurückzahlen. Sie werden dir geschenkt, wenn du alle Förderbedingungen einhältst. Anders ist es bei Krediten wie dem KfW-Programm 159. Diese müssen nach den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden.