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Baugenehmigung Wintergarten: Diese Richtlinien gelten

ausgedruckter Bauantrag
Lesezeit 16 Minuten
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Du träumst von einem hellen Rückzugsort mit Blick ins Grüne? Bevor du loslegst, solltest du wissen: Für einen Wintergarten brauchst du oftmals eine Baugenehmigung, wobei sich die Regeln je nach Bundesland unterscheiden. Wir zeigen dir, wann du eine Genehmigung brauchst, welche Unterlagen nötig sind und was passieren kann, wenn du ohne Erlaubnis baust.


Ein Wintergarten für dein Zuhause: schön und rechtskonform

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer ein echter Wohntraum: mehr Licht, mehr Raum, mehr Naturverbundenheit. Ob als grünes Wohnzimmer, gemütlicher Essbereich oder Rückzugsort bei jedem Wetter, der gläserne Anbau bringt extra Wohnqualität und auch auf vielen anderen Ebenen einen echten Mehrwert für dein Zuhause. Doch bevor du loslegst, solltest du dich unbedingt mit dem Thema Baugenehmigung beschäftigen, denn: Was schön aussieht, ist baurechtlich nicht automatisch erlaubt.

Bauen ohne Genehmigung? Keine gute Idee…

Im ersten Moment denkt der eine oder andere Hausbesitzer vielleicht: „Ach, der kleine Wintergarten, da brauche ich doch keine Genehmigung für! Ist doch ohnehin mein Land.“ Doch Achtung: Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder, Ärger mit dem Bauamt und im schlimmsten Fall den Rückbau. Auch Versicherungen können im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn der Anbau nicht korrekt genehmigt wurde.

Die Bauordnung ist Ländersache

Was bezüglich der Baugenehmigung für einen Wintergarten erlaubt ist und was nicht, entscheidet in Deutschland nicht der Bund, sondern das jeweilige Bundesland. Die Vorgaben zur Genehmigungspflicht, Größe oder Nutzung eines Wintergartens unterscheiden sich also – zum Teil deutlich – je nachdem, ob du in Bayern, NRW oder Mecklenburg-Vorpommern baust.

Damit du den Überblick behältst, haben wir dir später noch eine praktische Übersicht nach Bundesland erstellt. So weißt du genau, worauf es in deinem Fall ankommt.


Brauchst du für den Wintergarten eine Baugenehmigung?

In Deutschland ist ein Wintergarten in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Ob es Ausnahmen gibt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Wintergarten beheizt ist. Damit ist die Entscheidung über die Baugenehmigung deines Wintergartens aber immer noch nicht endgültig gefallen. Tatsächlich gibt es zahlreiche Faktoren, die du bei der Planung eines Wintergartens beachten solltest, damit die Baugenehmigung am Ende auch wirklich erteilt wird.

Beheizt oder unbeheizt? Das hat baurechtliche Folgen

Die Bauvorschriften unterscheiden hier sehr genau und was auf dem Papier wie eine kleine bauliche Maßnahme aussieht, kann schnell zur baurechtlichen Grauzone werden.

  • Ein beheizter Wintergarten gilt rechtlich fast immer als Wohnraumerweiterung und ist deshalb genehmigungspflichtig. Er beeinflusst nämlich nicht nur die Nutzung des Gebäudes, sondern auch dessen Energieverbrauch, Wärmeschutz, Statik, ideale Belüftung und Brandschutz.
  • Ein unbeheizter Kaltwintergarten kann unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei errichtet werden. Etwa, wenn er klein genug ist, keine tragenden Bauteile verändert und außerhalb von Bebauungsplänen liegt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. (Übrigens: Im Kaltwintergarten darf selbstverständlich geheizt werden. Das geht dann aber nur durch eigenständige Heizgeräte, nicht über eine eingebaute Heizung. Lege dich also am besten frühzeitig fest, wie du deinen Wintergarten heizen willst.

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Diese Faktoren entscheiden über die Baugenehmigung

Neben der Heizart spielen auch andere Aspekte eine Rolle dabei, ob du eine Baugenehmigung brauchst und ob sie erteilt wird:

  • Größe und Grundfläche: Kleine Wintergärten können je nach Landesrecht genehmigungsfrei sein, meist bis zu einer Fläche von 20 oder 30 Quadratmetern.
  • Nutzung: Soll der Wintergarten als Aufenthaltsraum oder etwa als Gewächshaus genutzt werden?
  • Konstruktion & Bauweise: Offene Glasdächer, fest verglaste Wände oder fest verbundene Anbauten werden baurechtlich unterschiedlich bewertet.
  • Abstandsflächen: Der Wintergarten muss bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück einhalten.
  • Brandschutz: Besonders relevant bei Reihenhäusern oder im innerstädtischen Bereich.
  • Statik & Energieeffizienz: Bei größeren Wintergärten brauchst du häufig einen statischen Nachweis oder Angaben zur Wärmedämmung.


Wann ist ein Wintergarten genehmigungsfrei?

Nahaufnahme einer Ecke des Aluminiumrahmenfundaments
Beginne nicht zu früh mit den Bauarbeiten für den Wintergarten. Wirst du erwischt, musst du die Konstruktion stoppen oder im schlimmsten Fall zurückbauen.

Nicht jeder Wintergarten braucht zwingend eine Baugenehmigung. In vielen Bundesländern sind kleinere, unbeheizte Anbauten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Doch Vorsicht, genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch „einfach drauf los bauen“. Denn auch hier gelten klare Regeln. Je nach Landesbauordnung kann dein Wintergarten ohne Genehmigung errichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Häufige Kriterien sind:

  • Fläche unterhalb einer bestimmten Grenze, zum Beispiel unter 30 m² (z. B. in NRW oder Brandenburg)
  • Unbeheizt: Der Wintergarten wird nicht dauerhaft als Wohnraum genutzt und nicht an das Heizsystem angeschlossen
  • Keine tragenden Wände betroffen: Die bauliche Substanz des Hauses bleibt unverändert
  • Kein Widerspruch zum Bebauungsplan oder zu baurechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen
  • Nebengebäudecharakter: Der Wintergarten gilt rechtlich nicht als vollwertiger Wohnraum

Ein Beispiel: In Rheinland-Pfalz darfst du unter bestimmten Umständen einen Kaltwintergarten bis zu 25 Quadratmetern errichten, ganz ohne Bauantrag. In anderen Bundesländern ist selbst ein kleiner Anbau genehmigungspflichtig, wenn er beheizt wird oder sich in einem sensiblen Gebiet befindet.

Doch Achtung: Genehmigungsfrei heißt nicht anzeigefrei! Auch wenn kein Bauantrag nötig ist, kann dennoch eine Bauanzeige erforderlich sein. Das bedeutet: Du informierst das zuständige Bauamt über dein Vorhaben und wartest gegebenenfalls eine Rückmeldung ab. Erst dann darfst du mit dem Bau beginnen. Wer hier zu früh loslegt, riskiert im schlimmsten Fall einen Baustopp oder muss sogar zurückbauen.


Unterschiede nach Bundesland: Darfst du ohne Baugenehmigung einen Wintergarten bauen?

Übersicht: Bauen eines Wintergartens ohne Baugenehmigung nach Bundesland

Baugenehmigung für Wintergärten nach Bundesland
BundeslandDarf ich ohne Baugenehmigung bauen?Genehmigungsfreie Ausnahmen (sofern möglich)
Baden-WürttembergNein
BayernNein
BerlinNein
BrandenburgUnter bestimmten BedingungenBis 20 m² Fläche oder 70 m³ Volumen, unbeheizt
BremenUnter bestimmten BedingungenTiefe maximal 2,50 m, überwiegend verglast, verfahrensfrei
HamburgNein
HessenUnter bestimmten BedingungenBis 30 m² Bruttogrundfläche, Gebäude der Klassen 1 bis 3, mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze
Mecklenburg-VorpommernNein
NiedersachsenNein
Nordrhein-WestfalenUnter bestimmten BedingungenEingeschossig, bis 25 m² Grundfläche, unbeheizt, nicht im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegend
Rheinland-PfalzUnter bestimmten BedingungenEbenerdig, unbeheizt, Anbau an Gebäude der Klassen 1 bis 3
SaarlandNein
SachsenNein
Sachsen-AnhaltNein
Schleswig-HolsteinNein
ThüringenUnter bestimmten BedingungenBis 20 m² Fläche oder 70 m³ Volumen, unbeheizt

Welche Unterlagen brauchst du für die Baugenehmigung?

Wenn du für deinen geplanten Wintergarten eine Baugenehmigung brauchst, führt kein Weg an einem vollständigen Bauantrag vorbei. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland oder Kommune etwas abweichen, aber einige Unterlagen sind in fast allen Fällen notwendig.

Diese Unterlagen solltest du bereithalten

Für den Bauantrag werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Antragsformular der zuständigen Baubehörde (gibt es meist online)
  • Lageplan des Grundstücks, in dem der geplante Wintergarten eingezeichnet ist
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansicht)
  • Baubeschreibung, die den geplanten Anbau und die Nutzung genau erläutert
  • Statischer Nachweis, der die Tragfähigkeit der Konstruktion belegt
  • Berechnung der Abstandsflächen (je nach Bauordnung vorgeschrieben)
  • Angaben zum Wärmeschutz, vor allem bei beheizten Wintergärten
  • Nachweis der Entwässerung, falls sich der Bau auf Regenwasserführung oder Versickerung auswirkt
  • Nachbarzustimmung, wenn der Bau besonders nah an der Grundstücksgrenze liegt (je nach Landesrecht)

Wer hilft bei der Zusammenstellung?

In vielen Fällen wirst du für die Antragstellung einen Bauvorlageberechtigten benötigen. Das ist in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Diese Fachleute wissen genau, welche Vorgaben für dein Bundesland gelten, und helfen dir, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen.

Einige Bauämter bieten außerdem Online-Bauanträge oder digitale Bauportale an. Das kann dir Zeit sparen, weil du nicht jedes Mal aufs Amt musst. Informiere dich am besten direkt bei deiner Kommune, welche Möglichkeiten bestehen.


Was kostet eine Baugenehmigung für den Wintergarten?

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind von Bundesland zu Bundesland sowie Fall zu Fall unterschiedlich. Sie hängen unter anderem von der Größe des Wintergartens, der Nutzung und dem Bearbeitungsaufwand der Behörde ab. Eine pauschale Summe gibt es daher nicht. Trotzdem lassen sich grobe Richtwerte nennen, mit denen du rechnen kannst.

In vielen Fällen liegt die Gebühr für eine Baugenehmigung zwischen 0,5 % und 1,0 % der Bausumme. Bei einem Wintergarten mit geschätzten Baukosten von 20.000 Euro wären das also ca. 100 bis 200 Euro für die eigentliche Genehmigung.

Hinzu kommen unter Umständen weitere Ausgaben:

  • Kosten für Bauzeichnungen und Pläne (wenn durch Architekten erstellt)
  • Statik- oder Wärmeschutznachweise
  • Gebühren für Bauvoranfrage (optional, ca. 100–300 Euro)
  • Kosten für Nachtragsgenehmigungen, wenn Unterlagen nachgereicht oder geändert werden müssen

Lohnt sich die Bauvoranfrage bei einem Wintergarten?

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Wintergarten genehmigungspflichtig ist, kann eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt sinnvoll sein. Diese klärt vorab, ob dein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist – ohne vollständigen Bauantrag.

Die Antwort darauf ist rechtlich verbindlich (bei positivem Bescheid) und kann dir Zeit und Planungssicherheit verschaffen. Besonders hilfreich ist das bei Grundstücken mit knapper Abstandsfläche oder in Gebieten mit Bebauungsplänen.


Wintergarten bauen ohne Genehmigung: Was droht?

Davon, einen genehmigungspflichtigen Wintergarten ohne Baugenehmigung zu errichten, raten wir selbstverständlich ab, denn: Selbst wenn der Anbau optisch unauffällig ist oder drei Kilometer weiter im nächsten Bundesland legal wäre, bleibt er genehmigungspflichtig, wenn die Landesbauordnung es so vorsieht.

Maßnahmen beim Wintergarten-Bau ohne Genehmigung

Wer ohne Genehmigung baut, muss je nach Bundesland und Einzelfall mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • Bußgelder, die schnell mehrere hundert bis tausende Euro betragen können
  • Rückbau-Anordnung, also der Abriss des gesamten Wintergartens, selbst wenn der Wintergarten eingerichtet und bereits in Benutzung ist.
  • Nutzungseinschränkungen, z. B. Verbot der Beheizung oder Wohnnutzung
  • Verzögerung bei späteren Baumaßnahmen auf dem Grundstück (auch andere Genehmigungen können blockiert werden)

Auch die Versicherung schaut genau hin. Besonders kritisch wird es, wenn es zu einem Schaden kommt, etwa durch Sturm oder Glasbruch: Gebäudeversicherungen können Leistungen verweigern, wenn der Wintergarten ohne Genehmigung errichtet wurde. Und auch bei einem Hausverkauf kann der nicht genehmigte Anbau zum Problem werden: Kaufinteressenten oder Notare fordern in der Regel alle Nachweise für Anbauten ein. Ist der Wintergarten „schwarz gebaut“, kann das zum Dealbreaker werden.

Nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber aufwendig

In einigen Fällen ist eine nachträgliche Genehmigung möglich. Dafür musst du jedoch dieselben Unterlagen einreichen wie beim regulären Bauantrag. Zusätzlich kann es sein, dass ein Bestandsnachweis, Gebührenaufschläge oder eine zusätzliche Prüfung durch Sachverständige erforderlich sind. Die Genehmigung ist also nicht garantiert und sie wird in der Regel nicht günstiger als bei einem regulären Antrag.

Auch wenn die Bauplanung etwas Zeit in Anspruch nimmt, sie lohnt sich. Wer rechtzeitig alle Vorgaben klärt und sich absichert, spart am Ende oft Geld, Zeit und Nerven.


Sonderfall: Reihenhaus oder Doppelhaushälfte

Rote und weiße Reihenhäuser
Für Reihenhäuser und Doppelhaushälften gelten in Sachen Wintergarten besondere Regeln.

Ein Wintergarten am Einfamilienhaus ist baurechtlich oft einfacher umsetzbar, doch den relativen Luxus haben längst nicht alle Eigenheimbesitzer. Wie sieht es bei einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte aus? Hier greifen besondere Regelungen, vor allem in Bezug auf Abstände, Grenzbebauung und das nachbarschaftliche Baurecht.

Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften ist der Platz zur Grundstücksgrenze oft begrenzt. Deshalb gelten hier meist striktere Anforderungen an die:

  • Abstandsflächen: In der Regel müssen zum Nachbargrundstück mindestens 3 Meter eingehalten werden. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Bebauungspläne: In Neubaugebieten oder verdichteten Wohnanlagen regelt der Bebauungsplan oft sehr genau, ob ein Wintergarten überhaupt zulässig ist und wie groß er sein darf.
  • Grenzbebauung: Baurechtlich ist eine direkte Bebauung bis zur Grundstücksgrenze nur selten genehmigungsfähig und oft nur mit Zustimmung der Nachbarn möglich.

Nachbarn einbeziehen… am besten frühzeitig

Grundsätzlich gilt: Nicht immer brauchst du die ausdrückliche Zustimmung deiner Nachbarn, wenn du einen Wintergarten bauen möchtest. Ob eine Zustimmung notwendig ist, hängt davon ab, ob du mit deinem Bauvorhaben von den geltenden Vorschriften abweichst, zum Beispiel beim Grenzabstand oder bei Vorgaben aus dem Bebauungsplan. In solchen Fällen brauchst du eine Einzelfallgenehmigung.

Eine formlose Zustimmung kann ausreichen, wenn:

  • dein Vorhaben komplett baurechtlich zulässig ist,
  • der Nachbar nicht direkt betroffen ist (z. B. ausreichender Abstand),
  • du eine Bauvoranfrage stellst und eine Rückmeldung vom Amt erwartest,
  • du die Zustimmung freiwillig einholst, um spätere Einwände zu vermeiden.

In diesen Fällen reicht oft eine formlose, schriftliche Zustimmung, z. B. in Form eines kurzen Briefes oder einer E-Mail, in der der Nachbar erklärt, dass er mit dem geplanten Anbau einverstanden ist. Diese kannst du der Bauakte beilegen. Gerade bei sensiblen Projekten ist das ein Pluspunkt.

Eine formelle Zustimmung ist nötig, wenn:

  • du von den baurechtlichen Abstandsflächen abweichst,
  • du auf oder sehr nah an die Grundstücksgrenze baust,
  • du gegen den Bebauungsplan oder Gestaltungsvorgaben der Kommune verstößt,
  • das Bauamt eine offizielle Nachbarbeteiligung verlangt.

In solchen Fällen muss die Zustimmung in der Regel in einem vorgeschriebenen Verfahren und mit offizieller Unterschrift auf den Bauunterlagen erfolgen. Dabei erhalten die Nachbarn oft eine Frist zur Stellungnahme. Diese Zustimmung ist dann verfahrensrelevant, das heißt, ohne sie kann die Genehmigung verzögert oder der Bauantrag sogar ganz abgelehnt werden.


Fazit: Wintergarten bauen mit gutem Gefühl

Ein Wintergarten erweitert deinen Wohnraum, schafft Lebensqualität und wertet dein Zuhause sichtbar auf. Damit aus deinem Projekt jedoch kein juristischer Stolperstein wird, lohnt es sich, frühzeitig auf Nummer sicher zu gehen.

Denn: Die Baugenehmigung ist deutlich mehr als ein lästiges Hindernis und in vielen Bundesländern sogar Pflicht, wenn du den Wintergarten beheizen oder dauerhaft als Wohnraum nutzen möchtest. 

Gerade weil die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, empfehlen wir dir: Hol dir frühzeitig Unterstützung, etwa durch das zuständige Bauamt oder einen fachkundigen Planer. So lässt sich klären, ob dein Vorhaben genehmigungsfrei ist oder ein Bauantrag nötig wird und du kannst dich schon bald auf viele sonnige Stunden im neuen Lieblingsraum freuen.


Häufige Fragen, wenn du eine Baugenehmigung für den Wintergarten brauchst

Noch Fragen offen? Wir geben dir Antworten kurz und kompakt zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich meinen Wintergarten ohne Genehmigung baue?

Wer ohne erforderliche Genehmigung einen Wintergarten baut, riskiert Bußgelder, einen verpflichtenden Rückbau und rechtliche Probleme, spätestens beim Thema Versicherungsschutz oder Hausverkauf. Selbst genehmigungsfreie Vorhaben müssen eventuell angezeigt werden. Besser: vorab mit dem Bauamt klären, was erlaubt ist.

Gilt ein Kaltwintergarten auch als genehmigungspflichtiger Anbau?

Ein Kaltwintergarten kann in manchen Bundesländern genehmigungsfrei sein, zum Beispiel, wenn er klein genug, unbeheizt und ebenerdig ist. Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von den konkreten Landesvorgaben ab. Eine pauschale Freistellung gibt es nicht.

Kann ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten nachträglich beantragen?

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich. Dafür muss dein Wintergarten aber den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Unterlagen sind dieselben wie beim regulären Antrag, allerdings kann das Verfahren komplizierter und teurer werden.

Wie lange dauert es, bis eine Baugenehmigung für den Wintergarten erteilt wird?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune und Umfang des Vorhabens. In der Regel solltest du mit vier bis acht Wochen rechnen, sofern du die vollständigen Unterlagen eingereicht hast. Komplexere Projekte oder Nachfragen der Behörde können den Zeitrahmen verlängern

Darf ich einen Wintergarten in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte anbauen?

Ja, grundsätzlich kannst du einen Wintergarten auch an ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte anbauen. Allerdings es gelten strengere Regeln zu Abstandsflächen und Grenzbebauung. Häufig spielt auch der Bebauungsplan eine Rolle. Je enger die Bebauung, desto wichtiger ist eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Bauamt und den Nachbarn.

Brauche ich die Zustimmung meiner Nachbarn für den Bau eines Wintergartens?

Nur wenn dein Bauvorhaben von geltenden Abstandsregeln oder Bebauungsplänen abweicht, ist eine formale Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Bei regelkonformen Projekten reicht meist eine Information beziehungsweise eine formlose Zustimmung. Trotzdem lohnt sich ein offenes Gespräch, um späteres Konfliktpotenzial zu vermeiden.

Ab wann zählt ein Wintergarten als Wohnraum?

Sobald der Wintergarten beheizt wird und dauerhaft nutzbar ist (z. B. mit Wärmedämmung, Stromanschluss und Heizung), gilt er als Wohnraum. Dann gelten strengere baurechtliche Anforderungen, etwa an Energieeffizienz, Statik und Genehmigungspflicht.

Was kostet eine Bauvoranfrage für einen Wintergarten?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro, je nach Kommune. Die Investition lohnt sich aber in der Regel, denn sie schafft rechtliche Klarheit vor dem Bauantrag.

Was ist der Unterschied zwischen Bauanzeige und Baugenehmigung beim Wintergarten?

Bei der Bauanzeige informierst du das Bauamt über ein genehmigungsfreies Vorhaben. Eine Baugenehmigung ist ein offizieller Bescheid, der dir das Bauvorhaben erlaubt. Ob du eine Anzeige oder Genehmigung brauchst, hängt von Nutzung, Größe und Landesrecht ab.


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