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Allgemeine Geschäftsbedingungen der toom Vorteilskarte

Nutzungsbedingungen „toom Vorteilskarte“

1. Allgemeines zur toom Vorteilskarte

1.1 Anbieter des Angebots „toom Vorteilskarte“ und des damit verbundenen Service „toom Vorteilskartenprogramm“ ist die toom Baumarkt GmbH, Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln (nachfolgend „toom Baumarkt“).

1.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Angebot sowie den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung einer toom Vorteilskarte im Rahmen des toom Vorteilskartenprogramms. Dieser Service wird im Folgenden als „toom Vorteilskarte“ bezeichnet. Die Nutzung weiterer Services von toom Baumarkt unterliegt den dort jeweils einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der toom Baumarkt.

1.3 Mittels der toom Vorteilskarte kann ein Privat- oder Firmen-Kunde, dem eine toom Vorteilskarte seitens toom ausgehändigt wurde (nachfolgend der „Karteninhaber“), gemäß vorliegender Nutzungsbedingungen Gutschriften sammeln, die zu einem Guthaben addiert werden und entsprechend der vorliegenden Nutzungsbedingungen eingelöst werden können.

2. Beantragung und Ausstellung der toom Vorteilskarte

2.1 Der Service toom Vorteilskarte richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen, die auf www.toom.de, in der toom App (nachfolgend die „toom App“) oder in teilnehmenden toom Baumärkten (siehe Ziffer 3.1) eine toom Vorteilskarte beantragen können.

2.2 Vorbehaltlich der Ausstellung von Zusatzkarten (siehe Ziffer 2.7) dürfen Karteninhaber jeweils nur eine toom Vorteilskarte auf ihren Namen bzw. ihre Firma beantragen. Mehrfache Registrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind unzulässig.

2.3 Karteninhaber sind verpflichtet, bei der Registrierung bzw. der Verwaltung ihrer toom Kundenkarte wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen der Informationen, die bei der Registrierung bzw. Verwaltung angegeben wurden, unverzüglich zu ändern bzw. mitzuteilen.

2.4 toom Baumarkt nimmt den Antrag auf Ausstellung einer toom Vorteilskarte mit Aushändigung der Karte an den Karteninhaber oder wahlweise mit dem Abschluss der Onlinebeantragung durch den Kunden an. toom stellt klar, dass Kunden keinen Anspruch auf eine toom Vorteilskarte haben.

2.5 Die toom Vorteilskarte ist Eigentum von toom Baumarkt und ist nach Erhalt vom Karteninhaber sofort zu unterschreiben.

2.6 Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der toom Vorteilskarte hat der Karteninhaber unverzüglich toom anzuzeigen. Auf seinen Antrag hin erhält der Karteninhaber eine Ersatzkarte. Bereits erreichte Rabattstufen und erreichte Guthaben bleiben erhalten.

2.7 Je Karteninhaber können bis zu acht Zusatzkarten ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt jeweils auf den Namen bzw. die Firma des Karteninhabers mit Angabe des Vor- und Zunamens bzw. der Firma. Die mit Zusatzkarten getätigten bonusfähigen Umsätze werden dem Bonuskonto des Karteninhabers gutgeschrieben. Im Übrigen ist die toom Vorteilskarte nicht übertragbar.

3. Nutzung und Funktionsweise der toom Vorteilskarte

3.1 Die toom Vorteilskarte kann in allen am Vorteilskartenprogramm teilnehmenden toom Baumärkten der toom Baumarkt GmbH, deren Franchisenehmern, den toom Baumarkt Partnergesellschaften sowie von ihr beauftragten Unternehmen (im Nachfolgenden „teilnehmende toom Baumärkte“ genannt) sowie online unter www.toom.de und in der toom App eingesetzt werden.

3.2 Bei allen Einkäufen in teilnehmenden toom Baumärkten unter Vorlage der toom Vorteilskarte sowie bei Eingabe der Nummer der Vorteilskartennummer bei Einkäufen im Online-Shop von toom Baumarkt unter www.toom.de oder in der toom App werden dem Karteninhaber umsatzabhängige Gutschriften gewährt und zu einem Guthaben addiert, soweit es sich um bonusfähige Ware im Sinne von Ziffer 3.3 handelt. Über diese Guthaben werden je nach Erreichen der betreffenden Bonusstaffeln im jeweiligen Bonusjahr (siehe Ziffer 3.5) Gutscheine ausgestellt, die der Karteninhaber in den teilnehmenden toom Baumärkten einlösen kann.

3.3 Grundsätzlich sind bonusfähige Waren alle Waren, die in teilnehmenden toom Baumärkten oder im Online-Shop von toom Baumarkt verkauft werden. Von der Bonusgutschrift und den Rabattierungen ausgenommen sind: preisgebundene Artikel wie Tabakwaren und Verlagsprodukte (Zeitschriften, Bücher usw.), Telefonkarten und ja!-mobil-Produkte, Lebensmittel, Süßwaren, Getränke, Pfandbestandteile, alle Vergütungen für Dienst- und Serviceleistungen (Handwerkerleistungen, Wohnraumberatung, Transporterverleih, Mietgeräteverleih, Frachtkosten usw.), bereits bestehende Kundenaufträge, der Kauf und die Aufladung von Geschenkkarten und Gutscheinen, Artikel von STIHL sowie gesondert gekennzeichnete Produkte.

3.4 Bemessungsgrundlage des bonusfähigen Umsatzes ist der Betrag, den der Karteninhaber bzw. Nutzer einer Zusatzkarte tatsächlich durch den Kauf von bonusfähiger Ware unter Einsatz der toom Vorteilskarte und unter Abzug aller anwendbaren Rabatte und Gutscheine in den teilnehmenden toom Baumärkten bzw. im Online-Shop von toom Baumarkt generiert und letztlich bezahlt. Getätigte Umsätze werden somit nur bei unmittelbarer Nutzung der toom Vorteilskarte bei Kauf und vollständiger Bezahlung als bonusfähiger Umsatz gewertet. Eine nachträgliche Berücksichtigung als bonusfähiger Umsatz ist nicht möglich.

3.5 Die unter Nutzung der toom Vorteilskarte (inkl. etwaiger Zusatzkarten) getätigten bonusfähigen Umsätze werden auf das Bonuskonto des Karteninhabers übertragen, dort gespeichert und über einen Zeitraum von 12 Monaten laufend addiert (nachfolgend „Bonusjahr“).

Das Bonusjahr beginnt am Ersten des Monats, der auf die Beantragung oder die Erstbenutzung der Vorteilskarte folgt, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.

Es wird klargestellt, dass auch alle vor Beginn des Bonusjahres durch den Karteninhaber getätigten bonusfähigen Umsätze bei der Berechnung der Bonusstaffeln berücksichtig werden.

3.6 Beim Rückgängigmachen eines Kaufvertrages unter gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises an den Karteninhaber (insb. bei Ausübung eines Widerrufsrechtes, Rückgabe, Umtausch, Reklamation) wird die entsprechende Gutschrift vom Bonuskonto des Karteninhabers wieder abgezogen. Wurden bereits Gutscheine hinsichtlich dieser Gutschriften ausgestellt, wird ein möglicher Negativsaldo mit Abrechnungen aus künftigen Abrechnungszeiträumen verrechnet. Wurde beim Kauf ein Gutschein eingesetzt, wird bei einer Rückzahlung des Kaufpreises der Wert des Gutscheins in Abzug gebracht. toom Baumarkt behält sich im Falle einer Beendigung Rückforderungsansprüche bei einem bestehenden Negativsaldo (bspw. wegen Rückzahlung des Kaufpreises) vor.

4. Bonusstaffeln, Sofortrabatte, Bonusabrechnung, Bonuskontostand

4.1 Karteninhabern werden auf die im jeweiligen Bonusjahr addierten bonusfähigen Umsätze

(1) bei einem Gesamtbetrag von 1.000 € bis unter 2.000 €:              3 %;

(2) bei einem Gesamtbetrag von 2.000 € bis unter 5.000 €:              5 %;

(3) bei einem Gesamtbetrag von 5.000 € oder mehr:                         10 %:

gutgeschrieben und in Form eines Warengutscheins wie nachfolgend beschrieben ausgeschüttet (Bonusstaffeln). Dies gilt nicht für Karteninhaber, die sich in einem Bonusjahr im Sofortrabattstatus befinden (siehe Ziffer 4.2).

Mit Ende eines Bonusjahrs oder einer unterjährigen Kündigung werden die bis dahin erreichten Bonusstaffeln abgerechnet und die Warengutscheine dem Karteninhaber ausgestellt. Nach erfolgter Abrechnung beginnt der Karteninhaber im folgenden Bonusjahr erneut bonusfähige Umsätze zu sammeln. Ein Übertrag bonusfähiger Umsätze erfolgt somit nicht.

4.2 Erreicht ein Karteninhaber in einem Bonusjahr die höchste Bonusstaffel (bonusfähiger Umsatz von 5.000 € oder mehr), qualifiziert er sich für das darauffolgende Bonusjahr für den Sofortrabattstatus. Dies bedeutet, dass toom Baumarkt bei Nutzung der toom Vorteilskarte im folgenden Bonusjahr einen Sofortrabatt i. H. v. 10 % auf alle bonusfähigen Umsätze gewährt, der unmittelbar beim jeweiligen Einkauf berücksichtigt wird. Alternativ kann der Karteninhaber sich dazu entscheiden, die 10 % Rabatt weiterhin über Gutscheine ausgezahlt zu bekommen. Der Versand der Gutscheine erfolgt in diesem Fall gem. 4.3. Die bonusfähigen Umsätze während des Sofortrabattstatus in einem Bonusjahr werden dennoch erfasst, um für das darauffolgende Bonusjahr festzulegen, ob der Karteninhaber erneut die höchste Bonusstaffel erreicht hat und sich für einen weiteres Bonusjahr für den Sofortrabattstatus qualifiziert. Wird die höchste Bonusstaffel während eines Sofortrabattstatus in einem Bonusjahr nicht erreicht, wird der im darauffolgenden Bonusjahr generierte bonusfähige Umsatz gemäß Ziffer 4.1 erfasst und abgerechnet.

4.3 Gutscheine erhält der Karteninhaber, sobald ein Bonusanspruch i. H. v. 30 € besteht, mindestens jedoch nach Ablauf des Bonusjahres, falls aufgrund der getätigten Gesamtumsätze ein Bonusanspruch gemäß Ziffer 4.1 entstanden ist. Die Gutscheine werden auf postalischem Wege oder (soweit von toom Baumarkt angeboten) per Email zugesandt. Einwendungen gegen den aktuellen Bonuskontostand müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Guthabenstands in Textform geltend gemacht werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Akzeptanz des Guthabenstandes. Die Gutscheine sind 36 Monate gültig und müssen bei der Verrechnung im Original vorgelegt werden. Eine Barauszahlung erzielter Guthaben ist nicht möglich. toom Baumarkt haftet nicht für den Verlust von Gutscheinen, insbesondere auf dem Postweg, es sei denn, toom Baumarkt handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

4.4 Karteninhaber können den aktuellen Stand des Bonuskontos jederzeit telefonisch oder über www.toom.de sowie in der toom App abrufen.

5. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und toom Baumarkt läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform von jeder Partei gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Insbesondere behält sich toom Baumarkt das Recht vor, das toom Vorteilskartenprogramm jederzeit ganz oder teilweise auch ohne Ankündigung zu beenden oder einzustellen und die Vertragsverhältnisse mit den Karteninhaber ordentlich gemäß vorstehender Bedingungen zu kündigen.

6. Datenschutz

Kunden bzw. Karteninhaber können sich über den Umgang mit den im Rahmen der Beantragung und Nutzung der toom-Kundenkarte überlassenen personenbezogenen Daten in den Datenschutzhinweisen der toom Baumarkt informieren: toom.de/datenschutzhinweise/vorteilskarte. Eine Kopie der ausführlichen Datenschutzhinweise erhältst du zudem an der Information im Markt.
 

7 Haftungsbeschränkung

7.1      Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von toom Baumarkt beruhen, haftet toom Baumarkt unbeschränkt.

7.2      Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet toom Baumarkt unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

7.3      Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet toom Baumarkt nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

7.4      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.

8. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

8.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anmeldung und Nutzung der toom-Kundenkarte entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Ist der Kunde bzw. Karteninhaber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von toom Baumarkt für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieser Nutzungsbedingungen ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9. Anpassung der Nutzungsbedingungen

toom Baumarkt behält sich das Recht vor, bei notwendigen Anpassungen diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine notwendige Anpassung ist insbesondere gegeben, wenn toom Baumarkt den Leistungsumfang der toom Vorteilskarte erweitert, Regelungslücken zu schließen oder Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetzgebung erforderlich sind.

Die geänderten Bedingungen werden Karteninhabern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angezeigt. Widerspricht ein Karteninhaber  nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Widerspricht ein Karteninhaber fristgerecht den Nutzungsbedingungen werden diese nicht Rechtsgrundlage der Nutzung der toom-Kundenkarte. toom Baumarkt hat sodann die Möglichkeit, den betreffenden Karteninhaber die Nutzung der toom-Vorteilskarte unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zu kündigen. Hierauf und insbesondere auf die Wirkung Ihres Schweigens auf die Änderungsmitteilung wird toom Sie gesondert hinweisen.

10. Verbraucherschlichtung

toom Baumarkt nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.