Mit der EcoFlow 'RIVER 600' Powerstation bist du für jedes Abenteuer bestens gerüstet. Das handliche, nur 5 kg schwere Kraftwerk hat eine Leistung von 288 Wh, damit kannst du z.B. Lampen 26 Stunden leuchten lassen oder bis zu 23 mal dein Smartphone aufladen. Einen Minikühlschrank würde die 'RIVER 600' rund 5 Stunden mit Energie versorgen. Ist die Powerstation leer, dauert es nicht lange bis diese wieder einsatzbereit ist. Mit zwei der 110 W starken Solarmodule der Firma EcoFlow ist dieses Kraftwerk in maximal 3 Stunden wieder voll aufgeladen. Über die Steckdose ist dieser Vorgang noch schneller beendet, da nach schon einer Stunde der Akku wieder 80 % der Leistung gespeichert hat, nach 1,6 Stunden ist dieser wieder bei 100 %. Wie alle Powerstations der Firma EcoFlow kann das Gerät auch über die Autobatterie aufgeladen werden, hierzu muss das mitgelieferte Kabel mit der Buchse im Auto verbunden werden. Mit den 9 Anschlüssen dieser Powerstation kannst du so gut wie jedes Gerät mit einer Leistung von max. 600 W betreiben, kurzeitige Spitzen von bis zu 1200 W sind für dieses innovative und energieeffiziente Gerät ebenfalls kein Problem. Mit den kompakten Abmessungen ist die EcoFlow 'RIVER 600' der passende Begleiter für deine nächste Reise. Mit der kostenlosen App von EcoFlow hast du sämtliche Daten mit einem Blick auf dein Smartphone, immer dabei. Dank einer großen Auswahl an Steckdosen, USB-Anschlüssen und DC-Anschlüssen kannst du eine Vielzahl an Geräten mit Strom versorgen.
Unter dem Reiter Datenblätter findest du das Formular zum Erwerb von Speichern einer Photovoltaikanlage ohne Umsatzsteuer.
Ab Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen, insbesondere auf Privatwohnungen, inkl. der für diese PV-Anlagen wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter und Solarstromspeicher. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage direkt erfolgt. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird. Weitere Informationen entnimmst du bitte den FAQ "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de