toom Anwuchsgarantie
Garantiebedingungen
Die toom Baumarkt GmbH, Humboldtstr. 140 -144, 51149 Köln (toom) gewährt auf alle durch Privatpersonen in den Baumärkten von toom (ausgenommen B1 und Partnerfilialen) gekauften, mehrjährigen, winterharten Freilandpflanzen eine Anwuchs-Garantie.
1. Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahre zum Nachweis des Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Umfang der Garantie:
toom garantiert, dass mehrjährige, winterharte Freilandpflanzen bei ordnungsgemäßer Pflege anwachsen. Sollte doch mal eine Pflanze nicht anwachsen, gilt unsere Anwuchsgarantie. Die Garantie gilt nicht für Schäden an den Pflanzen, die
- auf nicht sachgemäße Pflanzung und Pflege
- einen ungeeigneten Standort oder Bodenverhältnisse
- auf höhere Gewalt (z. B. Frost, Dürre) - auf Beschädigung durch Fremdeinwirkung (z. B. Nager, Insekten, Krankheiten)
- auf vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind eingetopften Pflanzen. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder Folgeschäden.
3. Inanspruchnahme der Garantie:
Bitte wende dich für die Inanspruchnahme der Garantie an einen Baumarkt von toom. Diesen findest du unter www.toom.de oder setze dich unter folgender E-Mail-Adresse mit toom in Verbindung: service@toom.de. Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung bzw. des E-Bon aus dem Kundenkonto erfolgen. Für eine Prüfung und den Ersatz ist die Vorlage der Pflanze in einem Baumarkt von toom erforderlich.
4. Leistungen aus der Garantie:
Während der Garantiezeit prüft toom den Artikel, um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann ersetzt toom den Artikel durch einen Artikel gleicher Sorte oder zahlt den Kaufpreis zurück. Die Wahl von toom (Ersatz oder Kaufpreiserstattung) erfolgt nach freiem Ermessen von toom. Der ersetzte Artikel geht in das Eigentum des tooms über. Die Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie. Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte, ohne diese zu beschränken.
5. Gesetzliche Rechte:
Die Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bei Mängeln aus Gewährleistung und Produkthaftung, die du unentgeltlich in Anspruch nehmen kannst. Die gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.