Wer mit Holz heizt, muss immer strengere Auflagen erfüllen. Ende 2024 wird die letzte Stufe der neuen Verordnung für Kaminöfen umgesetzt. Was du als Besitzer oder Käufer beachten musst, erfährst du hier.
Was besagt die neue Kaminverordnung?
Holz ist der älteste Brennstoff der Welt: Schon vor Jahrtausenden wärmten sich die Menschen am lodernden Lagerfeuer auf. In der jüngsten Vergangenheit hat sich jedoch eine Debatte um das Heizen mit Holz entfacht. Stein des Anstoßes waren die Feinstaubemissionen und die Abgase, die bei der Verbrennung entstehen. Um die gesundheits- und klimaschädlichen Stoffe zu begrenzen, wurde bereits 1974 die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV, erlassen. Sie regelt die Errichtung und den Betrieb von zentralen Heizkesseln und Einzelraumfeuerungsanlagen wie klassische Kaminöfen oder Pelletöfen. Die letzte Novelle trat am 22.10.2010 in Kraft.
Die 1. BImSchV schreibt vor, welche Brennstoffe genutzt werden dürfen, wie hoch der Schornstein sein muss, welche Grenzwerte hinsichtlich der Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen einzuhalten sind und wie die Anlagen überwacht werden müssen. Zudem enthält sie eine Sanierungsregelung für bestehende Anlagen.
Für die Grenzwerte sieht die 1. BImSchV zwei Stufen vor:
- BImSchV Stufe 1 betrifft Anlagen, die zwischen dem 22. März 2010 und 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden.
- BImSchV Stufe 2 gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden.
Du möchtest deinen Kaminofen möglichst umweltfreundlich betreiben? Nützliche Tipps und Hintergrundinfos findest du im Ratgeber Ökologisches Heizen mit dem Kaminofen.
Welche Regelungen gelten seit 2024 für Kaminöfen?
Anfang 2015 ist Stufe 2 der BImSchV in Kraft getreten. Die Abgas-Grenzwerte liegen bei
- 0,15 g Feinstaub pro Kubikmeter (m³) und
- 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.
Das heißt konkret: Nur ein Kaminofen, der die Abgasnorm einhält, erhält eine Zulassung. Achte beim Kauf auf entsprechende Prüfzeichen und Zertifikate. Ältere Feuerstätten dürfen unter bestimmten Umständen nicht mehr genutzt werden. Um die finanziellen Belastungen für die Besitzer möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber lange Übergangsfristen vorgesehen. Am 31. Dezember 2024 läuft die letzte Frist der Kaminofenverordnung ab. Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2010 eingebaut wurden. Ältere Anlagen wurden bereits in den Jahren zuvor schrittweise außer Betrieb genommen oder umgerüstet.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten zudem strengere Anforderungen an die Schornsteinhöhe. Neu errichtete Feuerstätten dürfen nur an Schornsteine angeschlossen werden, deren Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass die Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden. Auf diese Weise soll die Luftqualität in Wohngebieten geschützt werden.
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Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 betrieben werden?
Ein generelles Verbot von Kaminöfen wird es auch 2025 nicht geben. Sofern Feuerstätten die Grenzwerte der 2. Stufe der BImSchV einhalten, dürfen sie auch weiterhin installiert und betrieben werden.
Wurde dein Holzofen nach dem 31.10.2010 eingebaut, dann kannst du dich zurücklehnen: Neuere Modelle erfüllen bereits die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2. Sicherheit gibt das Typenschild, das meist auf der Rückseite des Ofens oder an der Unterseite des Aschekastens angebracht ist. Neben Hersteller und Modellbezeichnung findest du hier auch Angaben zum Kohlenmonoxid-Ausstoß, zum Wirkungsgrad und zu den zugelassenen Brennstoffen. Gibt es kein Typenschild oder ist es unlesbar, dann wirf einen Blick auf die Rechnung, den Lieferschein oder in die Bedienungsanleitung.
Ist dein Ofen älter, dann musst du nachweisen, dass er die Vorschriften der Verordnung 2024 erfüllt. Das geht entweder mit einer Bescheinigung des Herstellers oder mit einer Messung durch den Schornsteinfeger.
Feuerstätten, die die Grenzwerte nachweislich nicht einhalten können, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wer seinen alten Kaminofen weiterhin nutzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Stellt dein Schornsteinfeger bei der regelmäßigen Prüfung fest, dass dein Kaminofen die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 überschreitet, dann räumt er dir in der Regel eine Frist zur Nachrüstung ein.
Tipp: Du kannst zu einer effizienten und sauberen Verbrennung beitragen, indem du nur qualitativ hochwertige Brennstoffe nutzt und deinen Kaminofen richtig anheizt.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Verordnung für Kamine und Kaminöfen?
Viele Feuerstätten, die von der BImSchV Stufe 2 betroffen sind, genießen Bestandschutz. Ausgenommen von den Vorschriften der Kaminofen-Verordnung 2024 sind:
- historische Grundöfen, Kachelöfen, Badeöfen, Backöfen, offene Kamine und Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden
- offene Kamine, die laut Verordnung nur gelegentlich betrieben werden dürfen
- Grundöfen, Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt (kW) Nennwärmeleistung
Auch Öfen, die zur alleinigen Wärmeversorgung einer Immobilie dienen, dürfen weiterhin betrieben werden.
Lassen sich alte Kaminöfen nachrüsten?
Nicht alle älteren Kaminöfen müssen stillgelegt oder ersetzt werden. Viele Modelle lassen sich technisch nachrüsten. Du kannst deinen Kaminofen beispielsweise mit einem Filtersystem fit für eine Zulassung nach 2024 machen. Es gibt Filtersysteme, die innerhalb des Schornsteins eingesetzt werden, und Filtersysteme für das Rauchrohr. Wichtig ist, dass der Filter für deinen Holzofen geeignet ist und eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) besitzt.
Achte zudem darauf, dass dein Holzofen nach der Umrüstung sowohl die Grenzwerte für Feinstaub als auch die für Kohlenmonoxid einhält. Aktive Filtersysteme wie Staubabscheider oder Feinstaubfilter befreien die Abgase nur von Ruß und Feinstaub. Möchtest du die Kohlenmonoxid-Emissionen reduzieren, dann brauchst du ein passives System, genauer gesagt einen Katalysator.
Du solltest jedoch genau nachrechnen, ob sich der Aufwand für dich lohnt: Eine Nachrüstung inklusive Messung ist meist teurer als ein neuer Kaminofen. Zudem verbrauchen moderne Geräte weniger Brennstoff, was die Betriebskosten senkt. Am besten lässt du dich von deinem Schornsteinfeger beraten.
Gibt es eine BImSchV Stufe 3?
Bisher gibt es keine BImSchV Stufe 3, die noch strengere Grenzwerte für Kaminöfen vorschreibt. Alle Kaminöfen, die nach den aktuellen Umweltstandards gebaut sind, punkten ohnehin mit Abgas-Werten, die die gesetzlichen Vorgaben weit unterschreiten.